Leistungen

Sachverständige sind auf den Gebieten der Gutachtenerstellung, Beratung und Überprüfung tätig.

Sie bewerten nach vorherigen Analysen und festgestellten Tatsachen. Ein Sachverständiger kann hiernach Vorschläge und Vorgehensweisen für einzelne Parteien objektiv und neutral geben.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Gutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Ertragsgutachten
  • Schadengutachten
  • Wertermittlung
  • Standortbewertung
  • Bauabnahmen
  • Thermographie  
  • Elektrolumineszenz in Zusammenarbeit mit der FH-Münster / Steinfurt
  • Ertragsmessungen
  • Vorträge
  • Weiterbildung zur Eigenstromanlage für Steuerberater und Banken

Erläuterungen

  • Gerichtsgutachten

Der Sachverständige wird hier im Rahmen des gerichtlichen Beweisbeschlusses tätig.

  • Schiedsgutachten

Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Im Zuge dessen gewinnt auch die Mediatorentätigkeit an Bedeutung. Durch die objektive Bewertung einer Situation und das fachlich unumstrittene Urteil des Sachverständigen kann schnell die nötige Rechtssicherheit zwischen zwei Vertragspartnern hergestellt werden. Eine Einigung im Interesse beider Parteien, mit einer win win Situation, schlichtet Streitigkeiten schnell und entlastet die Gerichte. Das Konfliktpotenzial wird frühzeitig verringert und beide Parteien stehen auf gleicher Augenhöhe.

Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

  • Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man alle Gutachten, die nicht von einer sog. „heranziehenden Stelle“ im Sinne des §1 JVEG beauftragt werden.

  • Versicherungsgutachten

Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens.

Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung als auch von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen.

Schwerpunkte der Gutachtenerstattung:

  • Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Schäden
  • Schadensfeststellung, -bewertung und -dokumentation
  • Schadenhergangsanalysen
  • Zeit- und Restwertermittlung
  • Ertragsgutachten

Ein Ertragsgutachten schließt die Lücke zwischen der Wirtschaft und Technik. Der Sachverständige greift hierzu auf aussagekräftige Strahlungs- und Wetterdaten zurück und simuliert den Aufbau der Photovoltaikanlagenlage mit den wesentlichen Komponenten exakt. Mit Hilfe einer Simulationssoftware können zugesicherte oder erwirtschaftete Erträge überprüft werden.

  • Standortbewertung

Hier wird die Energieerzeugung aus Sonnenlicht unter Berücksichtigung der gegebenen örtlichen Einflüsse bewertet.

  • Schadengutachten

Die Besonderheit des Schadengutachtens ist einerseits die Plausibilitätsprüfung des ursächlichen Ereignisses und andererseits der daraus resultierende Schaden sowie Folgeschaden.

  • Brandursachenermittlung

Ermittlung von Brandursachen die durch elektrische Leitungen oder Geräte und Betriebsmittel ausgelöst wurden.

  • Bauabnahmen

Der Sachverständige prüft in Absprache mit dem Auftraggeber die Umsetzung und Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers. Wir bieten Ihnen hierbei den Service der vollständigen Baubetreuung. Das heißt, wir unterstützen Sie bereits während Ihrer Baumaßnahmen und darüber hinaus bei der Wartung, Prüfung und Instandhaltung. Hierbei stehen wir Ihnen jederzeit mit professionellem Rat und Tat zur Seite. Es ist besonders wichtig, im Rohbaustadium Teilabnahmen aus fachkundiger Hand anfertigen zu lassen, da hier geschehene Fehler fatale langfristige Folgen mit sich bringen können.

  • Ertragsmessungen an Photovoltaikanlagen

Feststellung von Erträgen einer Solarstromanlage, meist Bestandteil eines Ertragsgutachten.

  • Bewertung

Ermittlung eines Verkehrswertes, Zeitwertes oder Marktwertes eines Gutes.

  • Thermographie

Thermografie ist eine berührungslose Bild gebende Infrarot (IR)-Temperaturmessmethode.

Mittels einer Infrarot-Kamera werden unterschiedliche Temperaturen mit unterschiedlichen Farbwerten dargestellt. Mit dieser Messmethode können z.B. Kontaktstellen in der Elektrotechnik, Solarstrommodule oder ganze Elektroverteilungen berührungslos überprüft werden.

 

Dipl. Ing. Johannes Kemper 
Sachverständigenbüro für Elektrotechnik und Photovoltaik 

Mitglied im Bundesverband freier Sachverständiger e.V.